Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
Der Gesetzgeber gibt gemäß § 22a SGB VIII klar vor:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen.“
Um Teamprozesse zu fördern, pädagogisches Handeln und die pädagogische Arbeit zu reflektieren, zu überprüfen und weiterzuentwickeln, gibt es im Träger Forum Soziale Dienste GmbH folgende Angebote, um Qualität sicherzustellen und zu entwickeln: